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Massnahme 2: Mobilitätskommission und Mobilitätsfonds

Es wird eine Kommission bzw. eine Arbeitsgruppe bestehend aus BewohnerInnen und / oder Verwaltungsmitarbeitenden gebildet, welche für die Lancierung und die Umsetzung von Mobilitätsdienstleistungen verantwortlich ist. Sie verfügt über ein Budget (Mobilitätsfonds) zur Finanzierung von Massnahmen, welche die Mobilität der BewohnerInnen in Richtung Nachhaltigkeit beeinflussen.

Zielsetzung

Sensibilisierung der Bewohnenden für nachhaltige Mobilität und Möglichkeit der Umsetzung von Massnahmen mithilfe eines Budgets.

Federführung
Liegenschaftsverwaltung

Kosten und Umsetzung
Investitionskosten gering, Betriebskosten: mittel; Umsetzung kurzfristig möglich

Nutzen

Die Schaffung einer Kommission hilft, die Idee einer nachhaltigen Mobilität besser in der Siedlung zu verankern. Für kleinere Investitionen und die Finanzierung von Mobilitätsdienstleistungen besteht ein jährliches Budget. Das Budget gibt den Anreiz, jedes Jahr kleinere Umsetzungen an die Hand zu nehmen.

Vorgehen

  • Bildung einer Kommission bestehend aus VertreterInnen der Mieterschaft und / oder Liegenschaftsverwaltung
  • Definition von Pflichtenheft und Zuständigkeit
  • Schaffung eines Mobilitätsfonds

Beispiel

Im Rahmen des Projektes «Mobilitätsmanagement in der Familienheim Genossenschaft Zürich FGZ» wurden an einem öffentlichen Siedlungsanlass Zielsetzungen und Massnahmen diskutiert. Es wurde eine Mobilitätskommission gebildet, welche für die Umsetzung der Massnahmen zuständig ist: Mitteilungsblatt FGZZH 4/2013