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Massnahmen Gemeinde

Massnahme A: Beratung / Kommunikation

Die Gemeinde unterstützt die Wohnbauunternehmen bzw. die Liegenschaftsverwaltungen beim Aufbau und dem Betrieb eines Mobilitätsmanagements, z.B. durch Beratung, spezifische Dienstleistungen, Kommunikationsangebote, Erfahrungsaustausch usw. Sie stellt ein Basisangebot zur Verfügung und konzipiert/unterstützt im Rahmen von Pilotprojekten neue Angebote. Mehr

Massnahme B: Angebote für spezifische Zielgruppen aufbauen

Es werden Kurse und Beratungsangebote für verschiedene Zielgruppen (SeniorInnen, MigrantInnen, Jugendliche, SchülerInnen etc.) aufgebaut. Die Angebote dienen dazu, die Zielgruppen über die verschiedenen Mobilitätsangebote zu informieren, die Logik des öffentlichen Verkehrs näher zu bringen, für die nachhaltige Mobilität zu sensibilisieren und bei konkreten Problemen zu helfen. Dabei werden die Vorteile des Fuss- und Veloverkehrs aufgezeigt (Gesundheit durch Bewegung im Alltag, Kosteneinsparung, usw.). Ergänzend kann evtl. auch individuelle Mobilitätsberatung angeboten werden. Mehr

Massnahme C: Fussverkehr

Die Fusswege, welche die Siedlung mit allen relevanten Zielorten (Einkauf, Naherholung, öV-Haltestellen, usw.) verbinden, werden optimiert. Dabei ist auf direkte, attraktive und sichere Wege zu achten. Sie sollten auch für Kinder, ältere Leute oder Menschen mit Behinderung selbständig zurückgelegt werden können. Ein besonderes Augenmerk ist auf die Schulwege zu legen. Idealerweise bestehen entlang der Fusswege Bereiche mit hoher Aufenthaltsqualität, die sich auch als Treffpunkte eignen. Mehr

Massnahme D: Velowege und Veloparkierung

Die Veloverbindungen von und zu der Siedlung werden optimiert (z.B. Abbiegehilfen). Die Verbindungen zwischen den Quartieren und dem Ortszentrum sollen direkt, attraktiv und sicher sein. An den verschiedenen Zielorten werden gedeckte und mit Diebstahlsicherung ausgestattete Veloabstellanlagen in genügender Zahl und an bester Lage bereitgestellt. Weitere Angebote wie öffentliche Velopumpen und Veloflickstationen können die Attraktivität ergänzen. Mehr

Massnahme E: Verkehrsberuhigung

Verkehrsberuhigungsmassnahmen sind Teil der Förderung des Fuss- und Veloverkehrs. Neben baulichen Massnahmen sind in den Wohnquartieren Begegnungszonen und Tempo 30 – Zonen einzuführen sowie (Teil-) Fahrverbote zu prüfen. Zusätzlich werden gestalterische und bauliche Massnahmen zur Unterstützung der Verkehrsberuhigung umgesetzt. Mehr

Massnahme F: Parkierung im öffentlichen Raum

Es wird eine flächendeckende Parkplatz-Bewirtschaftung im öffentlichen Raum eingeführt. Langfristig ist anzustreben, dass die Parkierung auf öffentlichen Grund mindestens gleich viel kostet wie das Abstellen auf privatem Grund. Strassenparkplätze werden wo möglich in Parkhäusern verlegt und die Flächen für andere Nutzungen (breitere Fusswege, Velowege, Alleen usw.) zur Verfügung gestellt. Mehr

Massnahme G: ÖV-Erschliessung

Die Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr wird überprüft und wenn nötig angepasst, die Siedlung soll über ein angemessenes Angebot des öffentlichen Verkehrs verfügen. Die Infrastruktur an den Haltestellen ist angepasst (Sitzmöglichkeit, Überdachung, Fahrplaninformationssystem, usw.). Mehr