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Massnahmen Wohnbauträger

Massnahme 1: Mobilität als Themenfeld der Liegenschaftsverwaltung

Wohnsiedlungen generieren Verkehr. Dieser kann durch die Vermietungspraxis sowie durch geeignete Massnahmen auf verschiedenen Ebenen gesteuert werden. Die Liegenschaftsverwaltung ist sich bewusst, dass sie hier steuernd einwirken kann und ist bereit einen Beitrag zur Reduktion der motorisierten individuellen Mobilität zu leisten.
Viele Bauträger verpflichten sich ökologisch oder energetisch vorbildlich zu bauen. Diese Vorgabe soll sich nicht nur auf die Gebäudehülle und den Gerätepark beschränken, sondern auch das Thema Mobilität umfassen. Mehr

Massnahme 2: Mobilitätskommission und Mobilitätsfonds

Es wird eine Kommission bzw. eine Arbeitsgruppe bestehend aus BewohnerInnen und / oder Verwaltungsmitarbeitenden gebildet, welche für die Lancierung und die Umsetzung von Mobilitätsdienstleistungen verantwortlich ist. Sie verfügt über ein Budget (Mobilitätsfonds) zur Finanzierung von Massnahmen, welche die Mobilität der BewohnerInnen in Richtung Nachhaltigkeit beeinflussen. Mehr

Massnahme 3: Infomappe Mobilität / Website Mobilität

Die Verwaltung stellt den Bewohnenden spezifische Mobilitätsinformationen zur Verfügung, in Form einer Infomappe in Papierform und / oder auf der Website der Siedlung, respektive Verwaltung. Im Zentrum stehen Angebote, welche spezifisch für die Siedlung relevant sind. ÖV-Informationen der nächsten Haltestellen, Informationen zu lokalen Velo-Services, Lieferdiensten, Grundlageninfos zu Carsharing etc. Mehr

Massnahme 4: Fusswege

Die Verwaltung optimiert die Infrastruktur für den Fussverkehr. Dazu sind folgende Aspekte zu beachten:

  • Zugangswege zu den Eingängen sind direkt geführt. Es gibt keine Konflikte zwischen Fuss- und Fahrverkehr. Das Wegnetz innerhalb der Siedlung ist durchlässig, d.h. der Zugang zum Hauseingang von mehreren Seiten möglich.
  • Direkte, umwegfreie Verbindungen zu den Zielorten (ÖV, Einkauf, usw.).
  • Stufenloses Erreichen der Eingänge (behinderten- und kinderwagengerecht).
  • Eingangsbereich (inkl. Briefkästen) witterungsgeschützt und als Treffpunkt konzipiert (z.B. mit Sitzgelegenheiten).

Geeignete Plätze für das Abstellen von Kinderwagen und Aussenspielgeräten befinden sich in den Innenräumen in Eingangsnähe. Mehr

Massnahme 5: Velowege und -Abstellplätze

Die Zufahrt zu sowie die Anordnung und die Qualität der Veloabstellplätze bzw. der Veloabstellanlangen ist mitentscheidend, dass BewohnerInnen das Velo als Verkehrsmittel in Betracht ziehen. Dazu sind folgende Aspekte zu beachten:

  • Genügend geeignete, Abstellplätze für Lang- und Kurzzeitparkierung
  • Abstellanlagen direkt und fahrend erreichbare nahe bei den Eingängen (mehrere kleinere Anlagen sind geeigneter als wenige grosse)
  • Abstellanlagen gedeckt und abschliessbar in Innenräumen, ebenerdig zugänglich
  • Für Abstellplätze draussen: Diebstahlsicherung
  • Optimierung der Haltevorrichtungen
  • Ablagemöglichkeiten für Regenschutz, Helm, Kindersitz usw.

Die Velo-Ordnung in den Abstellanlagen wird periodisch kontrolliert, Schrottvelos werden ausgesondert. Mehr

Massnahme 6: Parkierung Motorisierter Individualverkehr (MIV)

Das Parkplatzangebot für den MIV ist ein wichtiger Faktor für den Autobesitz und damit die Autonutzung. Neben der Anzahl der Parkplätze und deren Bewirtschaftung sind auch die Zufahrt und die Anordnung zu prüfen (Minimierung der Konflikte mit Fuss- und Veloverkehr, Minimierung des Flächenverbrauchs für Zirkulationsflächen). Die Nutzung der Freiflächen als Parkplätze steht in Konkurrenz zu anderen Nutzungen.
Grundsätzlich sind die Kosten der Parkplätze nach kaufmännischen Grundsätzen zu
berechnen und die Bewirtschaftung soll eine lenkende Wirkung haben. Mehr

Massnahme 7: Mobilitäts-Gutscheine

Den BewohnerInnen werden regelmässig, z.B. jährlich, Reka Rail oder Rail Checks abgegeben, um die wohnungsbezogene Mobilität ohne eigenes Auto zu fördern. Eine weitere Möglichkeit ist die Abgabe von eigenen Gutscheinen für Velodienstleistungen oder Taxifahrten etc. Wo möglich wird die Zusammenarbeit beispielsweise mit regionalen ÖV-Unternehmen gesucht, um eine Mitfinanzierung der Leistungen erzielen zu können. Mehr

Massnahme 8: Car-Sharing

Die Liegenschaftsverwaltung verhandelt mit Mobility bezüglich Optimierung des Car-Sharing-Angebots (Lage, Kosten und Ausstattung mit Fahrzeugen der (neuen) Mobility-Standplätze) oder prüft die Realisierung von mobility@home. Bei dieser Lösung bezahlt die Liegenschaftsverwaltung für ein Mobility-Fahrzeug. Verwaltung und Unterhalt liegen bei der Mobility-Genossenschaft, 75 Prozent der Fahrtengutschriften gehen an die Liegenschaftsverwaltung. Mehr

Massnahme 9: Privates Autoteilen und Carpooling

Das private Autoteilen und die gemeinsame Autonutzung (Mitfahrgelegenheit, Carpooling) unter den BewohnerInnen wird gefördert durch:

  • Informationen
  • Koordination der interessierten NutzerInnen
  • Unterstützung in der Pilotphase
  • Spezielle Parkplätze, evtl. zu Spezialkonditionen

Zurzeit sind neue Angebote im Aufbau, wie z.B. Sharoo. Mehr

Massnahme 10: Spezialvelos, Verleih, Zubehör und Infrastruktur

Das Velofahren wird durch geeignete Infrastruktur und Verleihangebote gefördert, um das Einkaufen oder andere Tätigkeiten ohne Auto einfacher zu machen:

  • Aufbau eines Verleihsystems für Elektrovelos, Lastenvelos, Veloanhänger und weiteres Zubehör
  • Bereitstellen von Ladeinfrastruktur für E-Bikes
  • Sicherstellung des Unterhalts (z.B. durch Einbezug des lokalen Velohändlers)
  • Kauf oder Leasing von neuen oder Occasionsmodellen

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Massnahme 11: Veloreparatur und Pumpstation

Es wird die geeignete Infrastruktur für Veloreparaturen zur Verfügung gestellt. Zusätzlich oder alternativ dazu kann auch in Zusammenarbeit mit einem lokalen Velomechaniker ein Reparaturservice (evtl. mit Hol- und Bringservice) angeboten werden. Ausserdem wird eine für alle gut zugängliche Pumpstation (Druckluftstation) eingerichtet. Mehr

Massnahme 12: Nahversorgung und Entsorgung

Die Liegenschaftsverwaltung unterstützt das Einkaufen in der Nähe bzw. fördert entsprechende Angebote. Falls sich ein ständiges Angebot (Laden) nicht lohnt, könnte etwa ein lokaler Bauer mit einem Stand mit Produkten in die Siedlung kommen. Die Verwaltung kann mit Fixbeiträgen (CHF 50.- pro Mal o.ä.) dafür sorgen, dass sich Produzenten dazu bereit erklären. Sie kümmert sich ausserdem um eine praktische siedlungsinterne Logistik der Entsorgung und sucht nach geeigneten Lösungen mit der Gemeinde. Mehr

Massnahme 13: Lieferdienste

Ein Lieferdienst für Einkäufe wird eingerichtet oder wenn ein solcher bereits existiert beworben und bekannt gemacht, es können auch Sonderkonditionen für BewohnerInnen ausgehandelt werden. Alternativ bzw. zusätzlich können auch Internet-Shops wie LeShop.ch oder coop@home bekannt gemacht werden. Innovative neue Ideen wie die Einrichtung eines Fahrdienstes – durch initiative SeniorInnen z.B. – gegen Entschädigung werden geprüft. Mehr

Massnahme 14: Depot für Waren- und Paketannahme

Ein Depot für Waren- und Paketannahme wird eingerichtet, damit sich BewohnerInnen problemlos Waren nach Hause liefern lassen können, auch wenn sie nicht da sind. Das Depot kann evtl. mit einer Kühlung ausgestattet werden für Lieferdienste von Nahrungsmitteln. Falls ein Depot nicht siedlungsintern eingerichtet werden kann, soll ein externer Partner in der Umgebung gesucht werden (z.B. Laden oder Bar). Mehr

Massnahme 15: BewohnerInnen-Anlässe

BewohnerInnen werden an speziellen Anlässen über die nachhaltigen Mobilitäts-Lösungen informiert und dafür sensibilisiert. Dabei werden neben der Lebensqualität auch Gesundheitsaspekte und wirtschaftliche Argumente aufgeführt. Mithilfe von Bewohneranlässen lässt sich auch abschätzen, welche Massnahmen von der Bewohnerschaft besonders geschätzt und nachgefragt würden. Mehr

MIWO-Handbuch

Im Anhang 4 sind alle Massnahmen ausführlich beschrieben