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Massnahme 6: Parkierung Motorisierter Individualverkehr

Das Parkplatzangebot für den MIV ist ein wichtiger Faktor für den Autobesitz und damit die Autonutzung. Neben der Anzahl der Parkplätze und deren Bewirtschaftung sind auch die Zufahrt und die Anordnung zu prüfen (Minimierung der Konflikte mit Fuss- und Veloverkehr, Minimierung des Flächenverbrauchs für Zirkulationsflächen). Die Nutzung der Freiflächen als Parkplätze steht in Konkurrenz zu anderen Nutzungen. Grundsätzlich sind die Kosten der Parkplätze nach kaufmännischen Grundsätzen zu berechnen und die Bewirtschaftung soll eine lenkende Wirkung haben.

Zielsetzung
Reduktion des Autobesitz und der Autonutzung.

Federführung
Liegenschaftsverwaltung

Kosten und Umsetzung
Investitionskosten: mittel, Betriebskosten: gering; Umsetzung mittelfristig möglich

Nutzen

Wird die Parkierung eingeschränkt, sinkt der Anreiz ein eigenes Auto zu besitzen und zu nutzen. Hingegen kann die Lebensqualität in der Siedlung erhöht und Platz für andere Nutzungen geschaffen werden.

Vorgehen

  • Analyse der Ist-Situation (Qualitäten, Mängel), evtl. unter Einbezug der Bewohnerschaft
  • Evtl. Beizug / Auftrag an Planungsbüro
  • Möglichkeit der Umnutzung prüfen (z.B. Garagenboxen als Veloabstellplätze oder als Raum für Kinderwagen und mobile Aussenspielgeräte nutzen; Aussenparkplätze durch Begrünung umnutzen), planen und umsetzen
  • Bewirtschaftung der Parkplätze mit kostendeckenden Tarifen umsetzen.
  • Kontrolle der Parkierungssituation (Ahndung widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge)
  • Mittelfristig (reduzierte) Zielvorgabe für Anzahl Parkplätze festlegen
  • Parkierungskonzept mit umliegenden Siedlungen und der Gemeinde erarbeiten (z.B. um leer stehende Parkplätze in benachbarten Einstellhallen zu nutzen, die Parkierung im öffentlichen Raum einheitlich zu regeln, usw.), siehe Massnahme E.

Links

In einigen Orten kann die Zahl der Pflichtparkplätze reduziert werden, wenn ein Mobilitätskonzept vorgelegt wird. Mehr