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Massnahme 4: Fusswege

Die Verwaltung optimiert die Infrastruktur für den Fussverkehr. Dazu sind folgende Aspekte zu beachten:

  • Zugangswege zu den Eingängen sind direkt und sicher geführt. Es gibt keine Konflikte zwischen Fuss- und Fahrverkehr. Das Wegnetz innerhalb der Siedlung ist durchlässig, d.h. der Zugang zum Hauseingang von mehreren Seiten möglich.
  • Direkte, umwegfreie Verbindungen zu den Zielorten (ÖV, Einkauf, usw.).
  • Stufenloses Erreichen der Eingänge (behinderten- und kinderwagengerecht).
  • Eingangsbereich (inkl. Briefkästen) witterungsgeschützt und als Treffpunkt konzipiert (z.B. mit Sitzgelegenheiten). Geeignete Plätze für das Abstellen von Kinderwagen und Aussenspielgeräten befinden sich in den Innenräumen in Eingangsnähe.

Zielsetzung

Durch ein attraktives Wegnetz und eine hohe Aufenthaltsqualität in der Wohnsiedlung wird der Fussverkehr gefördert.

Federführung
Liegenschaftsverwaltung

Kosten und Umsetzung
Investitionskosten: mittel, Betriebskosten: gering; Umsetzung mittelfristig möglich

Nutzen

Attraktivitätssteigerung der Siedlung.

Vorgehen

  • Analyse der Ist-Situation (Qualitäten, Mängel), evtl. unter Einbezug der Bewohnerschaft
  • Auftrag an LandschaftsarchitektIn
  • Umsetzung der Massnahmen (in Zusammenarbeit mit der Gemeinde für Wege ausserhalb der Siedlung)

Download Arbeitshilfe
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Erschliessung von Wohnsiedlungen für den Fussverkehr

Links

Altersgerechte Wohnbauten, Planungsrichtlinien, Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen, 2014 Mehr