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Massnahme E: Verkehrsberuhigung

Verkehrsberuhigungsmassnahmen sind Teil der Förderung des Fuss- und Veloverkehrs. Neben baulichen Massnahmen sind in den Wohnquartieren Begegnungszonen und Tempo 30 – Zonen einzuführen sowie (Teil-) Fahrverbote zu prüfen. Zusätzlich werden gestalterische und bauliche Massnahmen zur Unterstützung der Verkehrsberuhigung umgesetzt.

Zielsetzung
Für alle Verkehrsteilnehmende verträgliche Abwicklung des motorisierten Verkehrs.

Federführung
Gemeinde

Kosten und Umsetzung
Investitionskosten hoch, Betriebskosten gering; Umsetzung mittelfristig möglich

Nutzen

Durch eine verkehrsberuhigte Siedlung steigt die Lebensqualität und der Anreiz, ein eigenes Auto zu besitzen, sinkt.

Vorgehen

  • Analyse der IST-Situation (Qualitäten, Mängel), evtl. unter Einbezug der Bewohnerschafts/li>
  • Eventuell Beizug / Auftrag an Planungsbüro
  • Bauliche Umsetzung